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AGB

1.         Algemein

1.1   

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Eco-Haus GmbH, Schanzeneggstrasse 1, 8002 Zürich erbrachten Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit Bestellungen durch Kunden. Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

1.2      

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Dem formularmässigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.

2.        Vertragsschluss

2.1      

Die Darstellung unseres Produktsortiments im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.

2.2    

Der Kunde gibt durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Artikel ab. Die Annahme der Bestellung erfolgt nach dem Absenden durch E-Mail Auftragsbestätigung. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kauf zustande gekommen.

Zudem kommt es zu einem ABO Abschluss das mindestens 1 Jahr dauert und Monatlich per Dauerauftrag gezahlt wird.

2.3      

Nach Absprache möglich.

Wählt der Kunde die Zahlungsmöglichkeit Finanzierung, so steht der Vertragsschluss unter der Bedingung, dass unsere Partnerbank die Finanzierung übernimmt.

2.4      

Vor Anklicken auf den Button „Kaufen“ hat der Kunde die Möglichkeit, durch Anklicken des Buttons „Warenkorb bearbeiten“ seine bisherigen Eingaben zu berichtigen. Der Kunde kann ausgewählte Artikel entfernen, die ausgewählte Stückzahl reduzieren oder neue Artikel hinzufügen. Das Klicken auf „Warenkorb bearbeiten“ bewirkt, dass alle sonstigen Angaben des Bestellvorgangs zurückgesetzt werden, so dass eine Neueingabe erforderlich wird.

2.5    

Vertragssprache ist Deutsch.

2.6    

Der Vertragstext wird gespeichert, ist jedoch für den Kunden nicht zugänglich.




3.        Preise, Zahlungsbedingungen und elektronische Rechnungsstellung

3.1      

Die angegebenen Preise beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer, sollte ein Produkt ein Kaufpreis von 0 Fr. haben ist es ein auslaufmodell und kann nicht verkauft werde somit ist der Kauf nicht gültig. Anfallende Versand- oder Frachtkosten, werden gesondert berechnet. Die Berechnung von Versand- oder Frachtkosten werden dem Kunden gesondert berechnet. Die Berechnung von Versand- oder Frachtkosten erfolgt pauschal, kilometer- sowie volumenabhängig und / oder in Abhängigkeit der Liefergeschwindigkeit (Standard oder Express).

3.2      

Wir bieten verschiedene Zahlungsarten wie Vorkasse, Treuhandservice (Paypal) oder Rechnung an. Wir behalten uns vor, nicht jederzeit alle Zahlungsarten anzubieten, ebenfalls behalten wir uns vor, Zahlungsarten abhängig von einer durchgeführten Bonitätsprüfung zu beschränken.

Bei den Zahlungsarten Vorkasse und Treuhandservice werden wir die Ware erst nach Zahlungseingang an den Kunden versenden. Zahlungen werden lediglich von Konten innerhalb der Schweiz akzeptiert. Transaktionskosten für die Zahlung von Rechnungsbeträgen (z.B. bei Auslandsüberweisungen) werden von uns nicht übernommen.

3.3      

Der Kaufpreis wird bei Kauf auf Rechnung am Tag des Bestellung sowie unserer Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Rechnungsbeträge zu Montageleistungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.


ABO Kosten sind zwingend per Dauerauftrag zu versehen da wir sporadische Kontrollen ausführen, sollte ein ABO nicht am bestimmten Bestellung Tag einbezahlt sein so erfolgt automatisch eine Verzugszins von 10% pro Jahr, zudem kommen noch die Mahnkosten von 20 Fr.


Erfolgt die Zahlung der Materialkosten nicht binnen 30 Tagen nach Bestellung Tag, gerät der Kunde mit dem 31. Tag in Verzug von 10% pro Jahr , ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.  Die 1 Mahnung ist 50 Fr. / 2. Mahnung 50 Fr. / 3. Mahnung 50 Fr. wir können bis zu 10 Mahnungen a 50 Fr. Versenden.


3.4    

Soweit die Lieferung und/oder Montage der von dem Kunden bestellten Ware erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, behalten wir uns eine Preisanpassung um bis zu 10% vor, falls bis zum Liefertag entsprechende Änderungen der Preisgrundlage eintreten. Bei grösseren Änderungen der Preisgrundlage ist eine erneute Preisvereinbarung erforderlich. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, haben wir das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach gescheiterter Preisvereinbarung durch Mitteilung in Textform von dem Vertrag zurückzutreten.

3.5      

Der Kunde kann nur mit Gegenansprüchen aufrechnen oder Zahlungen wegen solcher Ansprüche zurückbehalten, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.6      

Der Kunde ist mit der Übermittlung von Rechnungen in elektronischer Form (z. B. als PDF-Dokument per E-Mail) einverstanden.

4.        Lieferung, Gefahrübergang

4.1      

Wir können – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Lieferfristen oder eine Verschiebung von Lieferterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten uns gegenüber nicht nachkommt.

4.2      

Wir haften nicht für eine Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmässige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Massnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Wir werden den Kunden über uns bekannt werdende Lieferverzögerungen schnellstmöglich unterrichten.

Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Lieferfristen oder verschieben sich die Liefertermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung in Textform uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

4.3      

Sofern Ereignisse im Sinne des Absatzes 4.2 dieser Regelung uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4.4      

Zu Teillieferungen sind wir berechtigt, wenn a) die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, b) die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und c) dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen oder wir uns zur Übernahme solcher Kosten bereit erklären.

4.5      

Ebenso sind wir berechtigt, Anlieferungen vor Montagebeginn bei dem Kunden vorzunehmen. Der Kunde wird für eine ordnungsgemässe Lagerung der gelieferten Ware bis zum Beginn der Montagearbeiten Sorge tragen.

4.6    

Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs massgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Durchführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

4.7      

Verzögert sich der Versand, die Übergabe des Liefergegenstandes oder die Montage infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem wir versandbereit oder montagebereit sind und dies dem Kunden angezeigt haben. In diesen Fällen trägt der Kunde die nach Gefahrübergang anfallenden Lagerkosten. Bei einer Lagerung durch uns betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände je abgelaufener Kalenderwoche. Die Geltendmachung und/oder der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben uns bzw. dem Kunden vorbehalten. Die eingelagerte Lieferung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

4.8

RÜCKGABERECHTBEI ECOHAUSSHOP.CH

Ab sofort nehmen wir kein Material mehr zurück.

  • Bestehen des Widerrufsrechts.: Nein
  • Rücktrittsfristen: Keine
  • Modalitäten des Widerrufsrechts: Keine



4.9

Liefergebiet

Schweiz

Es kann vorkommen das gewisse Artikel nicht für die Schweiz geeignet ist, diesbezüglich werden Sie Separat informiert nach der Bestellung und selbstverständlich storniert oder auf alternative umgewandelt.


Gewisse Produkte haben ein Schuko-Stecker, da bitten wir Sie den Adapter für CH separat zu bestellen unter ECO 6210409, dies finden Sie auch handelsüblichen Laden zum Kauf.


Versand inklusive Verpackungsmaterial für Schweiz

Ab CHF 0 Warenwert = CHF 38.80 Versandkosten
Ab CHF 29.10 Warenwert = CHF 33.40 Versandkosten
Ab CHF 290.90 Warenwert = CHF 22.65 Versandkosten
Ab CHF 1163.25 Warenwert = kostenlos


Versand inklusive Verpackungsmaterial für Deutschland und Österreich

Ab 0 Warenwert =  10 Euro Versandkosten
Ab 50 Warenwert = 15 Euro Versandkosten
Ab 300 Warenwert = kostenlos


Versand innerhalb 2-3 Werktage

Spedition 7 Werktagen


1.) Für Photovoltaik + Zubehör, Erdspeicher und Speicher Typ 2000, 2500, 3000, 4000, 5000 sowie Zehnder Schachthebeanlagen fallen zusätzlich Lieferkosten an. Für die Warengruppen: Wannen, Träger, Dampfduschen, Duschkabinen, Duschrückwände, Komplettduschen, Nischentüren, Saunen, Wärmekabinen, Trennwände und Heizungswasser können zusätzlich Lieferkosten anfallen.


2.) Für Rohre mit 2 - 6 m Länge und Solaranlagen, Wärmepumpen, Speicher ab 50 Liter Inhalt, Photovoltaik + Zubehör, Erdspeicher, Zehnder Schachthebeanlagen, Wannen, Träger, Dampfduschen, Duschkabinen, Duschrückwände, Komplettduschen, Nischentüren, Saunen, Wärmekabinen, Trennwände, Heizungswasser und Bodendämmungen fallen zusätzlich Lieferkosten an, die nach Gewicht und Zustellgebiet gesondert berechnet werden.




Bitte beachten Sie, dass Speditionen bei erfolgloser Zustellung der Ware eine erneute Anfahrt in Rechnung gestellt werden müssen. Bitte stelle daher sicher, dass jemand vor Ort ist, der die bestellte Speditionsware in Empfang nehmen kann.


Nachlieferungen

Rückständige Ware wird Gratis nachgeliefert.


Bestellung

Sobald Ihre Bestellung versendet wurde, erhältst Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Mit eventuelle Sendungsnummer darin können Sie jederzeit den Status verfolgen.


Das Paket ist versendet, aber nicht bei Ihnen angekommen

Überprüfe Sie als Erstes, ob das Paket bei einem Nachbarn abgegeben wurde. Sofern dies nicht der Fall ist und sich der Versandstatus seit mehreren Tagen nicht verändert hat, kontaktiere Sie uns damit wir den Verbleib überprüfen können.

Sollte Ihr Paket einen Schaden aufweisen oder Sie haben ein falsches Produkt erhalten, bitten wir Sie uns zu Kontaktieren.



Lieferung an Verwendungsort und Montage
Die Lieferung findet standardmässig bis zur Bordsteinkante.

5.        Eigentumsvorbehalt

5.1      

Unsere Lieferungen erfolgen ausschliesslich unter Eigentumsvorbehalt (Vorbehaltsware). Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten (einschliesslich Nebenforderungen) aus unseren Lieferungen getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung, und zwar auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.

5.2      

Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Kunde das (Mit)-Eigentum an der dadurch entstehenden Sache ab, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren.

5.3      

Soweit der Kunde Unternehmer ist, darf er die gelieferte Ware nur im regelmässigen Geschäftsverkehr und nur dann veräussern oder verwenden, wenn sein Abnehmer die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräusserung bzw. Weiterverwendung nicht ausgeschlossen hat. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Abnehmer eine etwa zur Abtretung an uns vorbehaltene Zustimmung in der erforderlichen Form erteilt. Sicherungsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware sind dem Kunden nicht gestattet.

5.4      

Von einer Pfändung, auch wenn sie erst bevorsteht, oder jeder anderweitigen Beeinträchtigung unseres Eigentumsrechts durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich Mitteilung in Textform zu machen und unser Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch uns gegenüber in Textform zu bestätigen. Bei Pfändungen ist uns eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden.

5.5    

Falls der Kunde in Zahlungsverzug gerät, sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, wenn wir vom Vertrag zurückgetreten sind. Der Kunde ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware an uns sowie dazu verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.

5.6      

Zur Sicherung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Ansprüche aus der Geschäftsverbindung tritt der Kunde (Unternehmer) bereits jetzt alle Forderungen (einschliesslich solcher aus Kontokorrent) mit Nebenrechten an uns ab, die ihm aus der Weiterveräusserung und sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware (z. B. Verbindung, Verarbeitung, Einbau in ein Gebäude) entstehen.

5.7      

Erfolgt die Veräusserung oder sonstige Verwendung unserer Vorbehaltsware - gleich in welchem Zustand - zusammen mit der Veräusserung oder sonstigen Verwendung von Gegenständen, an denen Rechte Dritter bestehen und/oder im Zusammenhang mit der Einbringung von Leistungen durch Dritte, so beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Fakturenwert unserer Rechnungen.

5.8      

Der Kunde (Unternehmer) ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenz- oder aussergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder sonstigem Vermögensverfall des Kunden können wir die Einziehungsermächtigung widerrufen. Auf Verlangen hat der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch berechtigt, den Schuldnern des Kunden die Abtretung anzuzeigen und sie zur Zahlung an uns aufzufordern.

6.        Montage

6.1      

Wir oder unsere Partner erbringen die vereinbarten Montagearbeiten gemäss der dem Kunden übergebenen Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung ist auf der Grundlage der technischen Zeichnungen und Pläne des auszustattenden Objekts sowie sonstigen Spezifikationen erstellt worden, die der Kunde zur Verfügung gestellt hat. Der Kunde versichert, dass die Angaben in den von ihm zur Verfügung gestellten Dokumenten die technischen Verhältnisse und den statischen Zustand des Objekts zutreffend wiedergeben.

6.2    

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen und/oder Genehmigungen Dritter vor Beginn der Montagearbeiten auf eigene Kosten einzuholen. Wir werden den Kunden nach besten Kräften bei der Einholung der erforderlichen Genehmigungen unterstützen.

6.3      

Sofern der Kunde in dem auszustattenden Objekt weitere bauliche Tätigkeiten an Dritte vergibt, wird er uns vor Beginn der Montagearbeiten in Textform unterrichten. Die Unterrichtung wird mindestens den Namen des beauftragten Dritten, den Namen eines Ansprechpartners bei dem beauftragten Dritten, den Umfang der von dem Dritten zu erbringenden Leistungen sowie den mit dem Drittunternehmer vereinbarten Projekt- und Zeitplan enthalten. Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass die von dem Dritten zu erbringenden Leistungen unsere Tätigkeit nicht behindern.

6.4      

Wir werden die vereinbarten Leistungszeiten für die Montage nach besten Kräften einhalten. Für den Fall, dass vereinbarte Zeiten ganz oder teilweise nicht eingehalten werden, werden wir dies dem Kunden unverzüglich schriftlich mitteilen.

6.5      

Der Kunde wird etwaig erforderliche Mitwirkungshandlungen vollumfänglich und zeitgerecht erbringen. Dies gilt insbesondere für die Gewährung des Zuganges zu dem auszustattenden Objekt sowie von dem Kunden zu treffende Entscheidungen im Rahmen unserer Leistungsausführung. Sofern die Mitwirkungshandlungen des Kunden nicht, nicht vollständig oder nicht zeitgerecht erbracht werden und dadurch die Einhaltung der zwischen den Parteien vereinbarten Leistungszeiten in Gefahr gerät, werden wir dies dem Kunden in Textform mitteilen („Behinderungsanzeige“).

6.6      

Die vereinbarten Leistungszeiten verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist. Dies gilt auch für, nicht vollständig oder nicht zeitgerecht erbrachte Mitwirkungsleistungen Dritter, die durch den Kunden in die Ausführung von Leistungen oder Teilleistungen nach Massgabe der Regelung in Abs. 6.4 dieser Regelung einbezogen werden.

6.7

Es gilt die Datenschutzerklärung von Eco-Haus GmbH in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die unter www.ecohausshop.ch verfügbar ist.

6.8

Eco-Haus GmbH kann dem Kunden Informationen zu anderen Produkten oder Dienstleistungen von ecohausshop.ch zukommen lassen (z.B. in Form eines Newsletters oder per Brief). Wünscht der Kunde keine solchen Mitteilungen von ecohausshop.ch mehr, so kann er sich davon jederzeit per Post oder über das Kontaktformular von ecohausshop.ch abmelden.

6.9

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit dem Vertrag und bei deren Übermittlung an ecohausshop.ch das anwendbare Datenschutzrecht einzuhalten. Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass an ecohausshop.ch übermittelte Personendaten rechtmässig erhoben werden und dass er zur Übermittlung dieser Personendaten an ecohausshop.ch berechtigt ist. Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen zu erfüllen und, wo erforderlich, deren Einwilligung für die Übermittlung an ecohausshop.ch und die vertragsgemässe Bearbeitung durch ecohausshop.ch und die Publisher einzuholen. Bei Verletzungen dieser Ziffer 6.9 hält der Kunde ecohausshop.ch von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der vertragsgemässen Bearbeitung von Personendaten durch ecohausshop.ch vollumfänglich schadlos

6.10

Für die Zwecke der Vertragsabwicklung können ecohausshop.ch bzw. deren Support-Partner Personendaten (insbesondere in den Inhalten enthaltene Personendaten) an Publisher übermitteln. Die Publisher sind selbst verpflichtet, das anwendbare Datenschutzrecht einzuhalten, und sie sind gegenüber dem Kunden selbst für ihre Datenbearbeitungen verantwortlich. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ecohausshop.ch die Bearbeitung dieser Personendaten durch die Publisher nicht kontrollieren kann.

6.11

Endkundendaten. Die (i) vom Kunden in einem Tool gemäss Ziffer über dessen (potentiellen) Kunden, Gäste und Nutzer («Endkunden») erfassten Daten (z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten, sonstige Merkmale), (ii) ecohausshop.ch vom Kunden zwecks Import ins Tool zur Verfügung gestellten Daten über Endkunden (z.B. Datenexporte aus Systemen des Kunden), (iii) im Tool über Endkunden generierten Daten (z.B. Buchungsanfragen, Terminvereinbarungen, Chat-Inhalte) (gemeinsam «Endkundendaten») stehen dem Kunden zu. ecohausshop.ch behandelt die Endkundendaten vertraulich; vorbehalten bleiben im Rahmen der Vertragserfüllung vorgesehene Weitergaben an Dritte sowie die Beantwortung behördlicher Anfragen. ecohausshop.ch ist berechtigt, die Endkundendaten – in anonymisierter Form auch über das Vertragsende hinaus – zur Fehleranalyse und Fortentwicklung der Funktionen der Software oder zum Benchmarking zu nutzen.

6.12

Auftragsdatenbearbeitung. Soweit der Kunde ecohausshop.ch Personendaten zur Verfügung stellt, welche ecohausshop.ch als Auftragsdatenbearbeiterin im Sinne des anwendbaren Datenschutzrechts bearbeitet, ist der Kunde gegenüber ecohausshop.ch und gegebenenfalls dem Endkunden alleinige verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts.

7.        Abnahme

7.1      

Nach Durchführung der vereinbarten Montagearbeiten werden wir oder unsere Subunternehmer eine Abnahme vornehmen, zu der der Kunde eingeladen wird. Über die Durchführung der Abnahme wird ein Protokoll erstellt. Für den Fall, dass der Kunde zur Abnahme nicht erscheint, werden wir dem Kunden das Abnahmeprotokoll per Post zustellen.

7.2      

Die Montagearbeiten gelten als abgenommen, wenn

a) der Kunde das Abnahmeprotokoll im Sinne des Absatzes 7.1 dieser AGB erhalten und den Feststellungen nicht binnen 5 Werktagen in Textform widersprochen hat oder

b) seit der vollständigen Montage zehn Werktage vergangen sind und der Kunde mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat, insbesondere die gelieferte Sache in Betrieb genommen hat.

7.3      

Soweit im Rahmen der Abnahme Mängel der von uns oder unseren Subunternehmern erbrachten Leistungen festgestellt werden, werden diese behoben. Wir werden dem Kunden die voraussichtliche Dauer der Nachbesserungsarbeiten in Textform anzeigen. Danach findet eine erneute Abnahme entsprechend den vorstehenden Bestimmungen statt.

8.        Gewährleistung, Garantien

8.1      

Es bestehen gesetzliche Mängelhaftungsrechte, soweit nachfolgend nicht anders geregelt.

8.2      

Garantien für die Beschaffenheit und Haltbarkeit des Liefergegenstandes gelten nur insoweit als übernommen, als wir die Garantie ausdrücklich und schriftlich als solche erklärt haben. Garantien, die unsere Lieferanten in Garantieerklärungen, der einschlägigen Werbung oder in sonstigen Produktunterlagen übernehmen, sind nicht durch uns veranlasst. Sie verpflichten ausschliesslich den Lieferanten, der diese Garantieübernahme erklärt.

8.3      

Die von uns selbst oder von in unserem Auftrage tätigen Subunternehmern erbrachten Montageleistungen erfüllen die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Qualitätsstandards. Soweit eine Regelung nicht getroffen wird, wird sich die erbrachte Leistung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, ansonsten für eine gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der Leistung erwarten kann.

8.4      

Ist der gelieferte Gegenstand und/oder die Montageleistung mit Mängeln behaftet, werden wir den Mangel innerhalb angemessener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache beheben (Nacherfüllung).

8.5      

Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Gleiches gilt im Falle einer falschen oder mangelhaften Inbetriebnahme, Behandlung, Bedienung oder Wartung durch den Kunden und/oder von ihm beauftragter Dritter oder durch Verwendung unzweckmäßiger oder anderer als der vorgeschriebenen Regelgeräte.

8.6    

Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt zwei Jahr ab Lieferung und/oder Abnahme soweit der Kunde Unternehmer ist. Dies gilt nicht, soweit die Sache üblicherweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangel verursacht hat.

8.7    

Die Lebensdauer eines Verschleissteiles (z. B. Dichtungen, Öldüsen, Zündelektroden, Filtereinsätze und dergleichen) ergibt sich aus dessen Abnutzung bei bestimmungsgemässem Gebrauch (übliche Lebensdauer). Diese kann kürzer sein als die Gewährleistungsfrist. Sofern der Austausch eines Verschleissteiles nach Ablauf seiner üblichen Lebensdauer notwendig wird, begründet dies keine Mängelansprüche.

8.8    

Die vorstehenden Fristverkürzungen gelten nicht für vorsätzlich verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

8.9    

Zwingende gesetzliche Gewährleistungsbestimmungen wie bei Verschweigen von Mängeln bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

9.        Haftung

9.1      

Für Schäden, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haften wir unbegrenzt. Gleiches gilt im Falle einer schuldhaften Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

9.2      

Werden Schäden leicht fahrlässig verursacht, haften wir nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt ist, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach Ziffer 9.1 oder nach anderen zwingenden Vorschriften gegeben ist. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, wegen denen der Vertragsschluss gerade erfolgte und auf deren Einhaltung der jeweilige Vertragspartner gerade vertrauen durfte.

9.3      

Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.


10.      Schlussbestimmung

10.1    

Wir sind berechtigt, Dritte mit der Erbringung der erforderlichen Leistungen zu beauftragen („Subunternehmer“).

10.2    

Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist 8002 Zürich Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dem Gericht seines Wohn- oder Geschäftssitzes zu verklagen.

10.3    

Die Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen dem Recht der Schweiz.


Stand: Oktober 2016


Verwaltung l Buchhaltung

Eco-Haus GmbH

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8002 Zürich



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